Ab 2023 tritt das Gesetz erstmal nur für große Unternehmen in Kraft
In der ersten Stufe ab 2023 gilt das neue Lieferkettengesetz nur für große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Ab 2024 tritt dann die zweite Stufe des Gesetzes in Kraft, die alle Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden betrifft. Dies sind in Deutschland rund 2.900 Unternehmen. Auch deutsche Niederlassungen von ausländischen Unternehmen unterliegen dieser Sorgfaltspflicht.
Die wichtigsten Regelungen
Abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten soll sich die Verantwortung der Unternehmen auf die gesamte Lieferkette erstrecken. Die Unternehmen müssen die Pflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich umsetzen und auch sicherstellen, dass sich ihre unmittelbaren Zulieferer an diese halten. Mittelbare Zulieferer werden in diese Pflichten miteinbezogen, sobald das Unternehmen belegte Informationen von etwaigen Menschenrechtsverletzungen erhält.
Das Gesetz beinhaltet, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen, indem sie menschenrechtliche Risiken analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einrichten und über ihre Aktivitäten berichten müssen. Im Gesetzesentwurf ist zwar auch der Umweltschutz erfasst, allerdings nur dann, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft die Einhaltung des Gesetzes. Es kontrolliert die Unternehmensberichte, geht eingereichten Beschwerden nach und verhängt bei Bedarf auch Sanktionen. Bei Verstößen gegen das Gesetz können auch Bußgelder erhoben werden. So können von Menschenrechtsverletzungen Betroffene nun auch vor deutschen Gerichten ihre Rechte geltend machen und Beschwerde bei der oben genannten Behörde einlegen.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Diese Maßnahmen müssen die Betriebe in ihrem eigenen Geschäftsbereich und auch bei ihrem unmittelbaren Zulieferer umsetzen:
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.
- Risikoanalyse: Es muss ein Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchgeführt werden.
- Risikomanagement: durch Präventions- und Abhilfemaßnahmen sollen potenziell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte abgewendet werden.
- Einrichtung eines
- Transparente und öffentliche Berichterstattung.
Im Fall einer Verletzung im eigenen Geschäftsbereich müssen die Unternehmen unverzüglich Maßnahmen zur Beendigung der Verletzung ergreifen. Bei Verletzungen durch den Zulieferer muss das Unternehmen einen konkreten Plan zur Minimierung und Vermeidung vorlegen, wenn die Verletzung nicht sofort beendet werden kann.
Im Pdf des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finden Sie eine Zusammenfassung von Fragen und Antworten zum neuen Lieferkettengesetz: Pdf öffnen
Weiteres Ziel: eine europaweite Regelung
Das große Ziel bleibt weiterhin, eine einheitliche europaweite Regelung für dieses Thema zu erzielen. Bis dahin kann es aber noch einige Jahre dauern. Das deutsche Gesetzt soll hier als Vorlage dienen.
Quellen:
Vgl. Lieferkettengesetz.de, Das Lieferkettengesetz ist da!, abgerufen am 15.06.2021
URL: https://lieferkettengesetz.de/
Vgl. Die Bundesregierung, Lieferkettengesetz, abgerufen am 15.06.2021
URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/lieferkettengesetz-1872010
Vgl. Springer Professional, Das bedeutet das Lieferkettengesetz für Unternehmen, abgerufen am 15.06.2021
URL: https://www.springerprofessional.de/lieferkettenmanagement/corporate-social-responsibility/das-bedeutet-das-lieferkettengesetz-fuer-unternehmen/18860764
Vgl. energiezukunft, Was das neue Lieferkettengesetz für Klima und Umwelt bedeutet, abgerufen am 17.06.2021
URL: https://www.energiezukunft.eu/wirtschaft/was-das-neue-lieferkettengesetz-fuer-klima-und-umwelt-bedeutet/