Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz ist in Kraft – was das jetzt bedeutet!

Kleidung aus Asien, Obst und Kakao aus Afrika, Kaffee aus Südamerika. Viele der Produkte, die in Deutschland verkauft werden, kommen aus dem Ausland. Um diese Produkte kostengünstig herzustellen, werden weltweit Menschen häufig ausgebeutet. Soziale Mindeststandards und das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit werden missachtet. Jedoch leiden Millionen von Menschen in Textilfabriken, Kaffeeplantagen, Steinbrüchen und anderen Arbeitsstätten darunter. Daher ist es zwingend notwendig, die Rechte der Menschen zu schützen, die Waren für Deutschland produzieren.

Das Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern.

Um das umzusetzen hat die deutsche Bundesregierung im Juni 2021 einen Gesetzesentwurf mit dem offiziellen Namen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen, der im Januar 2023 in Kraft trat.

Das Gesetz betrifft folgende deutsche Unternehmen:

> Ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (inkl. Tochterunternehmen) im Inland.

> Ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden im Inland.

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erklärt das Ziel des Gesetzes wie folgt: „Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.“

 

Die zentralen Regeln des Gesetzes:

 

  1. Klare Anforderungen an die Unternehmen

Erstmalig gibt es klare Forderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten, um Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene zu schaffen.

 

  1. Verantwortung entlang der gesamte Lieferkette

Vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt erstrecken sich die Sorgfaltspflichten der Unternehmen nun über die gesamte Lieferkette. Je nach Einflussvermögen auf den Verursacher der Menschenrechtsverletzung und der Position in der Lieferkette sind die Anforderungen an die Unternehmen abgestuft. Gibt es klare Hinweise auf Missachtungen, müssen die Unternehmen tätig werden.

 

  1. Externe Überprüfung durch eine Behörde

Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle überprüft eine etablierte Behörde die Einhaltung des Gesetzes.

Sie kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt sie Versäumnisse oder Verstöße fest, kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

 

  1. Verbesserter Schutz der Menschenrechte

Personen, die von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, können ihre Rechte weiterhin vor deutschen Gerichten geltend machen. Zudem ist es nun auch möglich, Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen.

 

Weitere Informationen und den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier: www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz

Sie haben noch Fragen? Auf dem 4. BME-Forum „Update Lieferkettengesetz“ diskutieren Praktiker:innen über ihre Maßnahmen in Organisation, Lieferanten- und Risikomanagement sowie Nachhaltigkeit, um den Vorgaben des Gesetzes gerecht zu werden.
Jetzt anmelden: www.bme.de/veranstaltungen/grossveranstaltungen/update-lieferkettengesetz/

 

 

Das nächste Ziel: Eine einheitliche Regelung für die gesamte EU

Um diese Bemühungen so weit wie möglich zu verstärken, gibt es bereits eine Initiative, um ein Gesetz auf EU-Ebene einzuführen.

Das EU-Lieferkettengesetz bietet die Chance, im drittgrößten Wirtschaftsraum der Welt wirklich etwas zu verändern und den Schutz von Menschenrechten und Umwelt nachhaltig zu verbessern.

Die Initiative Lieferkettengesetz beschreibt ihr Vorhaben so: „Schutz der Menschenrechte und eine globale nachhaltige Entwicklung: Die Europäische Union hat sich verpflichtet, zu diesen Zielen beizutragen. Im Angesicht der aktuellen Krisen sind diese Ziele wichtiger denn je. Doch viel zu oft stehen europäische Unternehmen für das Gegenteil: Mit skrupellosen Geschäftspraktiken tragen sie maßgeblich zu gefährlichen Arbeitsbedingungen, ausbeuterischer Kinderarbeit und zerstörten Regenwäldern auf der Welt bei. Viel zu oft müssen Menschen und Umwelt für die Profite von Konzernen aus Europa zahlen.

Es ist an der Zeit, dass Europa Verantwortung übernimmt und ein wirksames EU-Lieferkettengesetz beschließt: So kann Europa für unseren Planeten und seine Menschen einen echten Unterschied machen.“

Lesen sie hier mehr über die Initiative: www.lieferkettengesetz.de

 

 

Quellen

Vgl. Initiative Lieferkettengesetz.de, abgerufen am 03.02.2023
URL: https://lieferkettengesetz.de/

Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , abgerufen am 03.02.2023
URL: https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz